Sportstättenbau

Sportstättenbau

Der Sportstättenbau geht neue Wege. Die Antragsstellung und Bearbeitung geht nur noch über ein Onlineportal. Dies gilt sowohl für Anträge unter 25.000 € sowie auch für Anträge über 25.000 € (letzten Absatz dieser Seite beachten)

Bei Maßnahmen unter 25.000 ist ein Qualifix Nachweis über Sportstättenbau zwingend Notwendig.
Termine für Online-Seminare Sportstättenbau  
Für die antragstellenden Vereine mit Maßnahmen unter 25.000 € Gesamtausgaben bzw. interessierte Vereine werden wir auch in diesem Jahr wieder Online-Seminare zum Thema „Sportstättenbauförderung“ anbieten. Folgende Termine sind hierfür vorgesehen: 

Mi., 21.02.24, 18 Uhr

Do., 04.04.24, 18 Uhr

Do., 06.06.24, 18 Uhr

Do., 08.08.24, 18 Uhr

Unter dem Datum sind die Registrierungslinks für die Online Maßnahme
Für die Antragsstellung Sportstättenbau bedarf es einen Intranet Zugang der explizit für den Sportstättenbau beantragt und genehmigt wird.

Wir helfen Ihnen nun weiter:

Hinweise zur Nutzung des Sportstättenbauportals. KLICK HIER

Hier werden sie weitergeleitet zu dem Sportstättenbau Portal mit der Richtlinie Sportstättenbau, Fördermöglichkeiten, Bestandssicherungs und Bestandsentwicklungsmaßnahmen sowie weitere Dokumente und Verlinkungen. KLICK HIER

Hier werden Sie auf das LogIn zum Intranet für Sportstättenbau hingeführt. KLICK HIER

Hinweis zu Fristen im Sportstättenbau. 
Die Abgabefrist für Sportstättenbauanträge an den KSB/LSB ist grundsätzlich der 31.08. des laufenden Jahres. Der  Antrag ist (gilt) dann für das Folgejahr. 
Ein Antrag an den Landkreis muss bis 30.06 des laufenden Jahres gestellt sein, um zur Beratung aufgenommen zu werden. 

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